1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen und Leistungsbereiche zwischen Blumberg Immobilien (Inhaber Dipl.-Kfm. Nikolaus Pauseback, nachfolgend „Dienstleister“ oder „Makler/Verwalter“) und seinen Kunden (Auftraggebern, Kauf- und Mietinteressenten sowie Eigentümern).
1.2 Der Dienstleister ist im Bereich der Immobilienvermittlung als rechtlich selbstständiger Immobilienberater innerhalb des iad-Netzwerks tätig. Im Bereich der Immobilienverwaltung (Miet-, WEG- und Sondereigentumsverwaltung) agiert der Dienstleister eigenständig auf Grundlage separat geschlossener Verwalterverträge.
1.3 Etwaige abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Blumberg Immobilien deren Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2.1 Das Leistungsangebot von Blumberg Immobilien umfasst im Wesentlichen zwei eigenständige Geschäftsbereiche:
a) Immobilienvermittlung & Wertermittlung (Kauf/Verkauf, Vermietung, Immobilienbewertung)
b) Immobilienverwaltung (WEG-Verwaltung, Mietverwaltung sowie Sondereigentumsverwaltung / SEV)
2.2 Blumberg Immobilien achtet strikt auf die Vermeidung von Interessenskonflikten. Soweit in Personalunion sowohl Makler- als auch Verwaltungsleistungen erbracht werden, erfolgt dies stets transparent, im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und unter Wahrung der Interessen des jeweiligen Auftraggebers.
3.1 Wir stellen Nutzern Formulare auf unserer Website zur Verfügung, über die eine kostenlose Wertermittlung für eine Immobilie angefragt werden kann. Anhand der übermittelten Daten erstellen wir eine unverbindliche Werteinschätzung.
3.2 Durch Ausfüllen und elektronisches Versenden des Formulars gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines unentgeltlichen Nutzungsvertrages ab.
3.3 Die Annahme des Angebotes erfolgt nach unserem freien Ermessen. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht; die Ablehnung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.
4.1 Wir erstellen anhand der vom Nutzer angegebenen Daten eine unentgeltliche Immobilien-Kurzbewertung und übermitteln diese an den Nutzer.
4.2 Für die Übermittlung sowie für mögliche Rückfragen kontaktieren wir den Nutzer über die angegebenen Kontaktwege.
4.3 Der Nutzer ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Nutzungsvertrag ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung auf Dritte zu übertragen.
5.1 Ein über die kostenlose Kurzbewertung hinausgehender Maklervertrag kommt durch ausdrückliche Vereinbarung (in Textform) oder durch schlüssiges Verhalten zustande.
5.2 Ein Vertragsschluss mit Kaufinteressenten erfolgt insbesondere dann, wenn der Kunde in Kenntnis der Provisionspflicht Leistungen des Maklers (z. B. Exposé-Abruf mit Provisionshinweis) anfordert.
5.3 Gemäß § 656a BGB bedürfen Maklerverträge über den Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen mit Verbrauchern zwingend der Textform (z. B. E-Mail, Textnachricht, Dokument).
6.1 Sämtliche Angebote, Exposés und objektbezogenen Informationen sind vertraulich und ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine unbefugte Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
6.2 Kommt infolge einer unbefugten Weitergabe an einen Dritten ein Hauptvertrag (z. B. Kauf- oder Mietvertrag) mit diesem Dritten zustande, ist der Kunde verpflichtet, Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision zu leisten.
6.3 Eine bestehende Vorkenntnis bezüglich eines nachgewiesenen oder vermittelten Objekts ist dem Makler unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) unter Angabe der Quelle in Textform mitzuteilen.
7.1 Der Kunde informiert Blumberg Immobilien unverzüglich über alle für die Durchführung des Auftrags (Verkauf, Vermietung oder Verwaltung) relevanten Umstände.
7.2 Der Kunde erteilt Blumberg Immobilien die erforderlichen Vollmachten zur Einsichtnahme in Grundbuchakten, Bauakten, Teilungserklärungen, Beschlusssammlungen sowie sonstige behördliche und verwaltungsrelevante Unterlagen.
7.3 Bei Direktverhandlungen mit Interessenten, die durch Blumberg Immobilien vermittelt wurden, ist auf die Tätigkeit von Blumberg Immobilien hinzuweisen.
8.1 Begründung des Verwalterverhältnisses: Verträge über die WEG-Verwaltung, Mietverwaltung oder Sondereigentumsverwaltung (SEV) kommen durch die schriftliche Unterzeichnung eines separaten Verwaltervertrages bzw. bei WEG-Gemeinschaften durch einen formwirksamen WEG-Beschluss und Unterzeichnung des Verwaltervertrages zustande.
8.2 Leistungsumfang: Der genaue Umfang der kaufmännischen, technischen und organisatorischen Verwaltungsleistungen richtet sich nach dem jeweiligen Verwaltervertrag, den gesetzlichen Vorgaben (insbesondere WEG und BGB) sowie den zugrundeliegenden Leistungsverzeichnissen.
8.3 Sonderleistungen: Über den regulären Leistungskatalog hinausgehende Sonderleistungen (z. B. Begleitung umfassender Großsanierungen, außerordentliche Eigentümerversammlungen auf Sonderwunsch) werden fair und transparent im Verwaltervertrag oder nach vorheriger Absprache gesondert geregelt.
8.4 Mitwirkung des Eigentümers / der Gemeinschaft: Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle zur ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlichen Unterlagen, Stammdaten und Beschlüsse rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt werden.
9.1 Maklerprovision: Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht, ist verdient und fällig mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages (Kauf- oder Mietvertrag). Die Provisionshöhe richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den individuellen Vereinbarungen. Eine Doppeltätigkeit (§ 656c BGB) ist unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich gestattet.
9.2 Verwaltervergütung: Die Vergütung für Verwaltungsleistungen richtet sich nach der im Verwaltervertrag vereinbarten Monatspauschale bzw. dem vereinbarten Honorar. Die Auszahlung erfolgt in der Regel monatlich im Voraus oder nach Rechnungsstellung gemäß Vertrag.
10.1 Objektangaben: Alle Objektangaben im Maklerbereich beruhen auf den Auskünften der Eigentümer oder sonstiger Dritten. Blumberg Immobilien übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit, prüft diese jedoch im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auf Plausibilität.
10.2 Haftungsmaßstab: Blumberg Immobilien haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Blumberg Immobilien nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
10.3 Leben, Körper, Gesundheit: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10.4 Kurzbewertungen: Die im Rahmen der kostenlosen Immobilien-Kurzbewertung erstellten Ergebnisse dienen ausschließlich als Orientierungshilfe und stellen kein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten dar.
10.5 Besichtigungen: Die Besichtigung von Objekten erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.
11.1 Geldwäscheprüfung: Der Kunde ist gemäß den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GwG) verpflichtet, an der Erfüllung der gesetzlichen Identifizierungspflichten mitzuwirken und die erforderlichen Dokumente (z. B. Personalausweis) zur Verfügung zu stellen.
11.2 Widerrufsrecht: Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Eine entsprechende Widerrufsbelehrung wird dem Kunden separat in Textform übermittelt.
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von Blumberg Immobilien (Köln).
12.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.